ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Welter Car Detailing
Stand Februar 2025
§1 Identität
Welter Car Detailing, mit Sitz im Eyßelheideweg 12a 38518 Gifhorn, hierin vertreten durch Steven Welter
Eingetragener Firmensitz: Spatzenring 35 38479 Tappenbeck
E-Mail-Adresse: welter-cardetailing@web.de
Telefonnummer: +49 152 04062477
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für alle zwischen der Autopflege „BavariaS“ Steinberg (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und Dritten (im Folgenden Kunde oder Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträge liegen folgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden AGB genannt) zugrunde. Es sind hiervon insbesondere die Verträge der Geschäftsbereiche der Autowäsche, Motorwäsche und Fahrzeugaufbereitung umfasst.
2. Die AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Sie finden ebenfalls Anwendung auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Absprachen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden. Schweigen wird nicht als Zustimmung gewertet. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich festgehalten werden.
§2 Terminvereinbarungen
1. Jede Vereinbarung eines Termins durch den Kunden bei dem der Auftragnehmer für eine Autowäsche, Motorwäsche oder Fahrzeugaufbereitung, welche durch den Auftragnehmer bestätigt wurde, wird als Auftragserteilung angesehen.
2. Die Festlegung eines Termins für die Fertigstellung der Autowäsche, Motorwäsche oder Fahrzeugaufbereitung erfolgt nach vorheriger Absprache und im Einvernehmen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Der Kunde ist verpflichtet, Aufträge, die dringend erledigt werden müssen, vorab schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, solche Eilaufträge anzunehmen, wobei die Auftragslage berücksichtigt wird. Es kann jedoch vorkommen, dass der Auftragnehmer für die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses mehr Zeit benötigt, was zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer führen kann.
3. Die Nichteinhaltung eines Termins, durch den Kunden, ohne wichtigen Grund berechtigt den Auftragnehmer zur Erhebung des dadurch entstehenden Schadens.
4. Bei mehrtägigen Behandlungen oder längeren Wartezeiten verrechnen wir eine Anzahlung von mindestens 20% des Gesamtbetrages. Vorschüsse sind nicht erstattungsfähig. Unsere Behandlungen dauern oft mehrere Tage und wir haben dadurch Planungssicherheit. Die Anzahlung wird bei der Endabrechnung angerechnet.
5. Im Falle einer Stornierung nach Bestätigung des Vertrags muss Welter Car Detailing wie folgt entschädigt werden:
Stornierung bis 24 Stunden vorher: mindestens 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Stornierung bis 48 Stunden vorher: mindestens 25 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Stornierung bis 72 Stunden vorher: mindestens 15 % des vereinbarten Gesamtpreises.
§3 Reklamationen/ Gewährleistung/ Sachmängel
1. Der Auftraggeber hat spätestens vor dem veranlassen des Geländes die durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers zu überprüfen und etwaige Einwendungen oder Beschädigungen unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Etwaige Schäden werden fotografisch vom Kunden oder vom Auftragnehmer festgehalten. Der Auftragnehmer hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung sofern die Einwendeungen bzw. die Reklamationen berechtigt sind.
2. Beim Einbau einer Keramikversiegelung können Sie mit der vorgeschriebenen Lebensdauer des Produktes rechnen. Allerdings hängen die Ergebnisse und die zu erwartende Lebensdauer davon ab, wie und wie oft Sie das Fahrzeug nutzen, wie gut es gewartet wird und von ähnlichen Faktoren. Die richtige Pflege mit unseren empfohlenen Produkten zahlt sich aus und sorgt für langanhaltende Ergebnisse. Mangelhafte Wartung hinterlässt jedoch ihre Spuren. Das Behandlungsergebnis entspricht in etwa der durchschnittlichen Lebensdauer. Der Verlust der hydrophoben Eigenschaften kann bei mangelnder Pflege geschehen, dieser wird durch äußere Verschmutzungen verursacht und kann durch eine Behandlung bei Welter Car Detailing oder durch den Kunden selbst mit dem richtigen Produkt wiederhergestellt werden.
3. Nach dem Auftragen einer Keramikbeschichtung sollte das Auto mindestens 24 Stunden lang nicht mit äußeren Einflüssen in Berührung kommen. Welter Car Detailing ist in keiner Weise für negative Ergebnisse verantwortlich, wenn diese Ruhezeit nicht eingehalten werden kann. Während der ersten 7 Tage nach der Verlegung sollten Sie Reibung, Wasserkontakt und Chemikalien möglichst vermeiden. Nach Ablauf dieser 7 Tage ist die erste Autowäsche ohne Probleme möglich.
§4 Sachmängelhaftung
1. Schadenersatzansprüche, welche im Zusammenhang mit vom Auftragnehmer angeblich verursachten Lackschäden oder sonstige geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, wenn diese Schäden ihren Ursprung in schadhaften Materialien haben. Dies ist zum Beispiel bei Steinschlägen, Lackabplatzungen, Brandlöchern und Kratzern der Fall.
2. Der Kunde wird durch den Auftragnehmer bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, darauf hingewiesen, dass ggf. aggressive Chemikalien eingesetzt werden, welche zur Verblassungen oder Abweichungen der Farbe führen können. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Autragsformular, oder durch Absenden des digitalen Auftragsformulares eine diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
3. Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an den betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, nachgerüstete Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur, Zubehör oder nachgerüstete Spoiler u. a.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, ist ausgeschlossen.
4. Motor- und Motorraumwäschen werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Eine Haftung des Auftragnehmers bei Fahrzeugen, welche nicht über eine solche vollumfängliche Elektrikabdichtung verfügen, bei denen jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Kundens eine solche Motorwäsche durchgeführt wurde, ist ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektroabdichtung sämtlicher elektronischen Teile im Motorenraum bzw. in seinem Fahrzeug.
5. Der Kunde hat bei Auftragserteilung den Auftragnehmer auf empflindliche Elektrobauteile hinzuweisen bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken.
6. Im Übrigen sind Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden (im Folgenden Schadenersatzansprüche genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss der Regelungen des §4 gelten nicht soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Mit der vorstehenden Regelung ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers nicht verbunden.
§5 Auftragserteilung / Auftragsausführung
1. Der Kunde hat vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug die Auftragsformulare des Auftragnehmers zu unterzeichnen oder durch Bestätigung der digitalen Sendung zu zustimmen. Die Auftragsformulare umfassen die Auftragsbestätigung, die Bestätigung über die abgedichteten Elektroteile einschließlich des Warnhinweises, der Hinweis über die Verwendung von Chemikalien, sowie eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug.
2. Der Auftragnehmer behält sich rechtliche Schritte vor, soweit durch den Kunden Schadenersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend gemacht werden, welche sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
3. Mit dem Aushändigen des Auftragformulares, jeglicher Form, akzeptiert der Kunde die AGBs und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen des Auftragnehmers.
§6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
1. Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung nach Fertigstellung des Auftrags bzw. bei vorhergehender Vereinbarung auf Rechnung. Zahlungen sind bei der Zahlstelle des Auftragnehmers zu entrichten. Die Rechnung des Auftragnehmers ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Dies gilt, soweit keine anderen Skontovereinbarungen getroffen wurden. Die Zahlungen müssen zum Fälligkeitstermin auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein. Abweichende Bedingungen sind nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen bei Verbrauchern (§13 BGB) in Höhe von 5%, bei Unternehmern (§14 BGB) in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
2. Etwaige bewilligte Rabatte kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs- oder Zahlungsverzug (§286 BGB) und bei gerichtlichen Betreibungen in Wegfall.
3. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§7 Preise / Preiskalkulation
1. Die für unsere Dienstleistungen geltenden Richtpreise werden auf der Website angezeigt. Ein genauer Preis richtet sich immer nach Zustand und Modell des Fahrzeugs. Preisänderungen vorbehalten. Angebote sind freibleibend und maximal 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
2. Preisangaben des Auftragnehmers dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand von den Preislisten abweichen.
3. Bei gravierenden Verschmutzungen des Fahrzeuges (z. B. Farben, Tierhaare, Fäkalien, etc.), bei welchen der Auftragnehmer spezielle Behandlungen anwenden muss, ist der Auftragnehmer berechtigt, die für die spezielle Behandlungen entstehenden Mehrkosten auf den Kunden umzulegen. Die Mehrkosten werden bei Auftragserteilung auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, wo ist der Kunde unverzüglich über die entstehenden Mehrkosten in Kenntnis zu setzen. Die Auftragserteilung zur Beseitigung der gravierenden Verschmutzungen gegen Mehrkosten kann in diesem Fall telefonisch erteilt werden.
4. Die Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular festgehalten bzw. vermerkt.
5. Hat der Auftragnehmer nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Auftraggeber neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, z. B. Transportkosten, Reisekosten.
§8 Fahrzeugüberführung
1. Fahrzeugüberführungen durch den Auftragnehmer ( Abholung und Zustellung des zu reinigenden Fahrzeuges) werden separat zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer vereinbart. Die Kosten für die Fahrzeugüberführung richten sich nach der Entfernung und werden vor Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen bzw. diesem mitgeteilt.
2. Das Fahrzeug des Kundens ist im Zeitraum der Überführung über die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers versichert. Die Fahrzeugüberführung beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe des Fahrzeuges.
3. Soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen, ist die Haftung der Höhe nach generell auf der Höhe der jeweiligen Versicherungssumme der von dem Auftragnehmer abgeschlossenen Schadensversicherung für Sach- und Personenschäden beschränkt. Auf Verlangen des Auftraggebers werden diesem der Name des Versicherers, sowie die jeweils aktuellen Versicherungsnummern und Versicherungshöchstsummen mitgeteilt.
4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Vorwäsche des zu reinigenden Fahrzeugs an einer nahegelegenen SB-Waschanlage durchgeführt wird. Das Fahrzeug wird auf eigenen Achsen bewegt und ist während dieses Zeitraums über die Kfz-Versicherung des Auftraggebers versichert. Bei Fahrzeugen ohne Zulassung sind nach vorheriger Absprache alternative Regelungen möglich. Sollte der Auftraggeber mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, ist dies im Auftragsformular festzuhalten.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Ist der Kunde Kaufmann und / oder Unternehmer (§14 BGB), ist alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kundens zu klagen.
2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.
3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
§10 Teilwirksamkeit / Verbindlichkeit des Vertrages
Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Vertrag bleibt in diesem Fall in den übrigen Teilen verbindlich.
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